Projektsteuerung
- Definitionen
(zusammengestellt von Dr.-Ing. H. Horn
nach DVP-Informationen 1996)
1.0 Projekt, Begriffe und Definition
Ein Projekt ist ein Vorhaben, das im wesentlichen durch Einmaligkeit der
Bedingungen in ihrer Gesamtheit gekennzeichnet ist, wie z.B.
- Zielvorgabe
- zeitliche, finanzielle, personelle oder andere Begrenzungen
- Abgrenzung gegenüber anderen Vorhaben
- projektspezifische Organisation
2.0 Abgrenzung zwischen Projektsteuerung und Projektleitung
Wodurch unterscheidet sich die Projektsteuerung von der Projektleitung ?
2.1 Die Projektsteuerung (oder Projektmanagement)
Unter Projektsteuerung ist die Gesamtheit von Führungsaufgaben, -organisationen,
-techniken und -mitteln für die Abwicklung eines Projektes zu verstehen.
Die Projektsteuerung nimmt aller Aufgaben in organisatorischer, rechtlicher,
technischer, wirtschaftlicher und terminlicher Hinsicht wahr, die zur zielorientierten
Abwicklung eines Projektes erforderlich sind. Die Projektsteuerung übernimmt
hierbei " Auftraggeberfunktion " im Sinne von § 31 HOAI.
2.2 Die Projektleitung
Der Projektleitung obliegt stets die direkte Verantwortung für die Erreichung
der Projekt-u. Auftragsziele. Sie hat Linienfunktion und ist in Folge dessen,
in der Entscheidungs-, Weisungs- und Durchsetzungsbefugnis ausgestattet.
Zusammenfassend sind also zur Abgrenzung zwischen Projektleitung und Projektsteuerung
folgende Kriterien zu beachten:
Projektsteuerung
- Die Projektsteuerung bereitet Lösungsvorschläge und Entscheidungen
vor, koordiniert, schlägt Anpassungsmaßnahmen vor, sorgt für
Aktenlage und Dokumentation, gibt Impulse, berät, berichtet, schätzt
Risiken ab und schafft Sicherheit für die Projektleitung.
- Die Projektsteuerung hat Stabsfunktion
- Projektsteuerer sind Spezialisten mit Entwicklungstendenz zum Generalisten.
Projektleitung
- Die Projektleitung entscheidet, setzt durch, vollzieht, veranlasst,
gibt Weisung.
- Die Projektleitung hat Linienfunktion
- Projektleiter sind im wesentlichen Generalisten.
Projektleitung und Projektsteuerung bedingen sich bei klarer Aufgabenabgrenzung
gegenseitig. (Anstelle des Begriffes Projektsteuerung sind auch Begriffe wie
Controlling oder Baucontrolling anzutreffen. Hierbei handelt es sich um "Teilaspekte"
der Projektsteuerung im Bauwesen, die mit der eigentlichen Bedeutung des
Controllers, eine dem Leiter des Rechnungswesens verwandte Stelle mit einem
besonderen, aus der Führungspraxis von US-Unternehmen übernommen Aufgabenbündlung,
wenig zu tun haben.)
3.0 Leistungsbild Projektsteuerung und Projektleitung
3.1 Leistungsbild Projektsteuerung
Das Leistungsbild der Projektsteuerung umfaßt die Leistungen, die Funktionen
des AG bei der Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen zu übernehmen.
Sie lassen sich in den aufgeführten Projektstufen 1-5 in jeweils 4
Handlungsbereiche zusammen fassen.
- Organisation, Information, Koordination und Dokumentation
- Qualitäten und Quantitäten
- Kosten
- Termine
Die einzelnen Leistungsinhalte der Handlungsbereiche werden vom Projektsteuerer
eruiert und in Abstimmung mit dem AG nach den Anforderungen des zu realisierenden
Projektes festgelegt.
3.2 Leistungsbild Projektleitung
Sofern seitens des AG auch die Projektleitung in Linienfunktion beauftragt
wird, gehören dazu im wesentlichen folgende Grundleistungen:
- rechtzeitiges Herbeiführen bzw. Treffen der erforderlichen Entscheidungen
sowohl hinsichtlich Funktion, Konstruktion, Standard und Gestaltung
als auch hinsichtlich Qualität, Kosten und Terminen.
- Durchsetzen der erforderlichen Maßnahmen und Vollzug der Verträge
unter Wahrung der Rechte und Pflichten des AG.
- Herbeiführen der erforderlichen Genehmigungen, Einwilligungen und
Erlaubnisse im Hinblick auf die Genehmigungsreife
- Konfliktmanagement zur Orientierung der unterschiedlichen Interessen
der Projektbeteiligten auf inheitliche Projektziele hinsichtlich Qualtiäten,
Kosten und Termine, u.a. im Hinblick auf
- die Pflicht der Projektbeteiligten zur fachlich-inhaltlichen Integration
der verschiedenen Planungsleistungen
und
- die Pflicht der Projektbeteiligten zur Untersuchung von alternativen
Lösungsmöglichkeiten.
- Leiten von Projektbesprechungen auf Geschäftsführungs-, Vorstandsebene
zur Vorbereitung/Einleitung/Durchsetzung von Entscheidungen.
- Führen aller Verhandlungen mit projektbezogener vertragsrechtlicher
oder öffentlich-rechtlicher Bindungswirkung für den AG.
- Wahrnehmen der zentralen Projektanlaufstelle; Sorge für die Abarbeitung
des Finanzier, den Trägern öffentlicher Belange und der
Öffentlichkeit.
- Für den Nachweis der übertragenen Projektleitungskompetenzen
ist dem AN vom AG eine entsprechende schriftliche Handlungsvollmacht auszustellen.
4.0 Honorareinstufung
Nach der Vorlage von Entwürfen einer Leistungs-u. Honorarordnung/Projektsteuerung
seitens des Deutschen Verbandes der
Projektsteuerer e.V (DVP) läßt sich das Leistungsbild in 5 Projektstufen
mit jeweils 4 Handlungsbereichen einteilen.
Nach § 31 HOAI fehlt diese Strukturierung hinsichtlich der zeitlichen
Abwicklung (Projektstufen) und der Tätigkeitsfelder (Handlungsbereiche).
Es empfiehlt sich, die Projektabwicklung in einzelnen, in sich abgeschlossene
Projektstufen einzuteilen, die jeweils eine Beurteilung und Bewertung der erreichten
Ergebnisse ermöglichen und in Abhängigkeit davon, die Entscheidung
zum weiteren Vorgehen beeinflussen.
Dies kann bestehen in:
- der Überarbeitung der vorliegenden Ergebnisse
- der Beendigung aller weiteren Aktivitäten (Projektabbruch) oder
- der Anerkennung/Abnahme der vorliegenden Planungsergebnisse unter Freigabe
der nächsten Projektstufe
Nur durch solche Entscheidungszesuren entsteht ein geordneter und nachvollziehbarer
Projektablauf und wird das Ausmaß der getroffenen Festlegungen/Entscheidungen
bzw. der noch verbleibenden Freiheitsgrade den Projektbeteiligten transparent.
Diese Aufteilung in 5 Projektstufen mit jeweils 4 Handlungsbereichen bildet
eine Möglichkeit zu einer Honorarvereinbarung und somit Einschätzung
des Leistungsumfanges einer Projektsteuerung für den AG.
4.1 Die Projekteinstufung in Honorarzonen
- Honorarzone 1 : Projekte mit sehr geringen Projektsteuerungsanforderungen
- Honorarzone 2 : Projekte mit geringen Projektsteuerungsanforderungen
- Honorarzone 3 : Projekte mit durchschnitlichen Projektsteuerungsanforderungen
- Honorarzone 4 : Projekte mit überdurchschnittlichen Projektsteuerungsanforderungen
- Honorarzone 5 : Projekte mit sehr hohen Projektsteuerungsanforderungen
Die einzelnen Honorarzonen werden je nach Anforderung festgelegt aufgrund
sehr geringer / geringer / durchschnittlicher / hoher / sehr hoher
- Komplexität der Projektorganisation
- spezifischer Projektroutine des AG
- Besonderheiten in den Projektinhalten
- Risiko bei der Projektrealisierung
- Anforderungen an die Terminvorgaben
- Anforderungen an die Kostenvorgaben.
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